Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sind alle Rechtsfragen tangiert, welche sich aus dem Geschäftsbereich der Kreditinstitute gegenüber ihren Kunden und ihren unternehmerischen Transaktionen auf den Kapitalmärkten ergeben.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält Regelungen zu den typischen Bankgeschäften:
Für Kreditsicherheiten gelten die sachenrechtlichen Vorschriften des BGB.
Des Weiteren enthalten Wechselgesetz, Scheckgesetz, Geldwäschegesetz (GwG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) weitere bankenrechtliche Vorschriften.
Kapital kann auch in Wertpapieren angelegt werden (Aktien, Fonds, Anleihen), wodurch weitere rechtliche Fragen und Probleme entstehen können.
Die Kanzlei Salus Law ist auf die Beratung und Vertretung von privaten Bankkunden und Kapitalanlegern spezialisiert.
Aus den vielfältigen und vielschichtigen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts werden vorwiegend die Themen
bearbeitet.
Haben Sie Probleme mit Ihren Darlehen, der Geschäftsbeziehung zu Ihrer Bank oder fühlen Sie sich in einem Vertragsverhältnis übervorteilt ?
Hier wird Ihnen geholfen. In diesen Bereichen habe ich die Erfahrung und den Anspruch, professionell und effektiv die Interessen unserer Mandanten durchzusetzen.
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